Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung

Um eine sorgenfreie Nutzung und eine möglichst lange Haltbarkeit zu gewährleisten, verpflichten sich die Mieter der Hüpfburg zur Einhaltung folgender Nutzungsbedingungen:

• Der Mieter darf keine Änderungen an der Hüpfburg vornehmen.
• Das Gebläse muss während der Nutzung in Betrieb bleiben.
• Bei schlechtem Wetter (z.B. Regen, Sturm) ist die Nutzung untersagt.
• Die Aufsicht der Hüpfburg muss von einer volljährigen Person übernommen werden, die nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol steht.
• Die Nutzung ist nur für die im Vertrag genannten Personen erlaubt.
• Der Mieter sorgt für eine geeignete, ebenmäßige Aufstellfläche und stellt sicher, dass keine scharfen Gegenstände oder gefährlichen Materialien in der Nähe sind.
• Erwachsene dürfen die Hüpfburg aufgrund der Punktbelastung nicht nutzen.
• Die Hüpfburg sollte in sicherer Entfernung zu Wasser und Feuer, sowie Bäumen aufgestellt werden.
• Achten Sie auf das Gesamtgewicht und die maximale Anzahl der zulässigen Kinder, die die Hüpfburg benutzen.
• Essen, Trinken und Schuhe sind auf der Hüpfburg verboten.
• Ketten, Kurdeln, Ohrringe, Armbänder, Stifte, spitze Gegenstände sind vorher abzulegen. Sie gelten als die größten Gefahrenquellen.
• Die Wände der Hüpfburg dürfen nicht zum Springen oder Klettern benutzt werden.
• Achten Sie darauf, dass die Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände dort reinstecken.
• Bringen Sie die Hüpfburg wie vereinbart zurück, andernfalls werden Kosten für ausgefallene Mietverträge auf den Mieter umgelegt.
• Die Nutzung der Hüpfburg erfolgt ausschließlich auf eigener Gefahr.
• Der Mieter ist verpflichtet alle entstandenen Schäden dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.